Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung
Rechtsgrundlagen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ist es auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetztes (BEG III) vom 22. November 2019 zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit.
Ab dem 01.01.2022 wird die elektronische Übermittlungspflicht für Gründungen von Kapitalgesellschaften nach ausländischen Recht erweitert.
Nähere Informatione erhalten Sie auf der folgenden Seite: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung
Ansprechpartner
OrdnungsverwaltungKirchgasse 1 - 3
36205 Sontra
Herr N. Funk
Zimmer 5, Rathaus II
Kirchgasse 1 + 3
36205 Sontra
05653 9777-49
05653 9777-50
Herr Stück
Zimmer 6
Kirchgasse 1 + 3
05653 9777-45
05653 9777-50
Frau Zießmer
Zimmer 8
Kirchgasse 1 + 3
36205 Sontra
05653 9777-42
05653 9777-50
Formulare
- Formular - Beiblatt für gesetzliche Vertreter
- Formular Gewerbeabmeldung
- Formular Gewerbeanmeldung
- Formular Gewerbeanmeldung - Beiblatt mehrere Geschäftsführer
- Formular Gewerbeummeldung