Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung


Rechtsgrundlagen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ist es auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetztes (BEG III) vom 22. November 2019 zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit.

Ab dem 01.01.2022 wird die elektronische Übermittlungspflicht für Gründungen von Kapitalgesellschaften nach ausländischen Recht erweitert.

Nähere Informatione erhalten Sie auf der folgenden Seite: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung

 

Steuerliche Erfassung bei Unternehmensgründung


Ansprechpartner

Ordnungsverwaltung
Kirchgasse 1 - 3
36205 Sontra

Herr N. Funk
Zimmer 5, Rathaus II
Kirchgasse 1 + 3
36205 Sontra
Telefon 05653 9777-49
Telefax 05653 9777-50

Herr Stück
Zimmer 6
Kirchgasse 1 + 3
Telefon 05653 9777-45
Telefax 05653 9777-50

Frau Zießmer
Zimmer 8
Kirchgasse 1 + 3
36205 Sontra
Telefon 05653 9777-42
Telefax 05653 9777-50


Formulare

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