Verschmutzte Straßen durch landwirtschaftliche Maschinen oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Meldung aus Sontra
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Bild zur Meldung: Beispiele verschmutzte Fahrbahn

Die Erntezeit ist in vollem Gange. Da lässt es sich kaum vermeiden, dass Erde von den Traktoren hin und wieder auf der Straße landet. 

 

Im Sommer nehmen die Radfahrer verstärkt die Wirtschaftswege in Beschlag, die auch als Radwege ausgewiesen sind.

E-Bikes, E-Skooter, Mofas (bis 25 km), Inlineskater u.a. dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls auf dem Radweg fahren. Gerade die Zweiradfahrer sind besonders gefährdet zu verunfallen. 

 

Gemäß § 32 der StVO, ist es verboten, die Straße zu beschmutzten. Der Verantwortliche hat sie unverzüglich zu reinigen und bis dahin die Verschmutzung ausreichend kenntlich zu machen. 

 

Um Beschwerden oder Unfälle zu vermeiden, ist die Verschmutzung, auf allen öffentlichen Straßen und Wegen, inner- wie außerorts, unverzüglich zu beseitigen. 

 

Verstöße gemäß § 32 StVO (gefährdende Ordnungswidrigkeit) können mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden. 

 

Bei Unfällen oder Verkehrsbehinderungen droht laut Bußgeldkatalog zusätzlich ein Punkt in Flensburg.