Coronavirus: Krisenstab informiert über die Veränderungen - Stadtverwaltung ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet

Nachdem nunmehr unzählige Änderungen am vergangenen Donnerstag vom Corona-Kabinett des Landes Hessen beschlossen wurden, hat der Krisenstab klare und verständliche Regelungen sowie Informationen für die Stadt Sontra kommuniziert.

 

Nach Vorabstimmung mit allen Kommunen im Werra-Meißner-Kreis und dem Landkreis, wird die Stadtverwaltung am 02.06.2020 wieder geöffnet. In eiligen Angelegenheiten kann mit den Beschäftigten der Verwaltung telefonisch unter 05653 9777-0 bzw. 05653 9777-40 oder per E-Mail unter Kontakt aufgenommen werden.

Die 24-Stunden-Notfallnummer lautet: 0151 53855076.

 

Weiterhin wurden folgende Veränderungen beschlossen:

 

  • Versammlungen/Zusammenkünfte dürfen wieder bis zu 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen stattfinden. Zur Vorabstimmung der Regelungen sind alle Versammlungen/Zusammenkünfte bei der Stadt Sontra anzuzeigen bzw. zeitnah anzumelden. Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 grundsätzlich untersagt!
     
  • Die Jugendräume der Stadt Sontra bleiben geschlossen! 

 

  • Das Freizeit- und Erlebnisbad Sontra bleibt weiterhin geschlossen!

 

 

Folgende Einrichtungen werden ab dem 11.05.2020 wieder geöffnet:
 

  • Die Dorfgemeinschaftshäuser
    (die Nutzerzahl ob privat oder als Verein wird klar festgesetzt auf 5 qm pro Person unter Einhaltung der Hygienevorgaben und getroffenen Regelungen der Stadt zur Nutzung)

 

  • Die Vereinsheime/Vereinsräume
    (Auflage: Teilnehmerbegrenzung und Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln)

 

  • Die Friedhofshallen

 

  • Die Sportplätze für den Freizeitsport (es besteht allerdings das sog. Kontaktverbot/Training möglich)

 

  • Die Schulungs- und Versammlungsräume der Feuerwehren
    (Auflage: Teilnehmerbegrenzung und Wahrung der Abstandsregeln- und Hygieneregeln).
    Der Übungsbetrieb ruht allerdings nach Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor weiterhin!

 

 

Folgende Einrichtungen werden ab dem 18.05.2020 wieder geöffnet:

 

  • Die städtischen Sporthallen
    (Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt)

 

  • Der Wohnmobilstellplatz (inkl. der Versorgungsstation) auf der Breitwiese

 

 

Es wird nochmal um die Einhaltung der Hygienevorschriften, dem Abstandsgebot (1,5 Meter) und das Tragen von Mund- und Nasenschutz hingewiesen.

 

Diese Regelungen gelten gem. der Verordnung des Landes Hessen bis einschließlich 05.06.2020!

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mo, 11. Mai 2020

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