Hessisches Finanzgericht hat entschieden: Hessisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß

Meldung aus Sontra
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Das Hessische Finanzgericht hält die für Hessen neu geregelte Grundsteuer nach dem Hessischen Grundsteuergesetz in einem Grundsatzurteil für verfassungsgemäß. So hatte die gegen das hessische Grundsteuermodell gerichtete Klage keinen Erfolg. Heute weist das Gericht in einer Pressemitteilung auf diese Entscheidung hin.

 

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