Land Hessen fördert gemeinsame Vergabestelle mit 75.000 Euro

Meldung aus Sontra
Innenstaatssekretär Martin Rößler gemeinsam mit Bürgermeister Dirk Oetzel, Bürgermeister Thomas Eckhardt, Bürgermeister Lukas Sittel, Iris Apel (Vergabestelle), Landtagsabgeordnete Frau Karina Fissmann-Renner, Landtagsabgeordneter Dr. Martin Schörner (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Innenstaatssekretär Martin Rößler gemeinsam mit Bürgermeister Dirk Oetzel, Bürgermeister Thomas Eckhardt, Bürgermeister Lukas Sittel, Iris Apel (Vergabestelle), Landtagsabgeordnete Frau Karina Fissmann-Renner, Landtagsabgeordneter Dr. Martin Schörner

Innenstaatssekretär Martin Rößler: „Mit ihrer Interkommunalen Zusammenarbeit bei der Auftragsvergabe erzielen die drei Städte zahlreiche Synergieeffekte und sparen Kosten ein.“ 

Wiesbaden/Sontra. Die Städte Sontra, Hessisch Lichtenau und Witzenhausen arbeiten seit dem 1. Juli bei der Auftragsvergabe zusammen. Das Land fördert die zu diesem Zweck geschaffene, gemeinsame Vergabestelle in Sontra mit einem Betrag von 75.000 Euro. Bei einem Besuch in der Stadt Sontra übergab Innenstaatssekretär Martin Rößler dem Magistrat einen entsprechenden Förderbescheid. Grundlage für die Zuwendung ist die seit 2004 bestehende „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)“. Mit ihrer Kooperation bei der Auftragsvergabe sparen die drei Kommunen Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 50.000 Euro pro Jahr ein. 

Martin Rößler lobte die Verantwortlichen der Städte Sontra, Hessisch Lichtenau und Witzenhausen für die Entscheidung zur Kooperation: „In der Vergangenheit wickelten die drei Städte ihre Auftragsvergaben jeweils für sich ab. Das heißt: drei Mal Personal, drei Mal Sachkosten, drei Mal Bürokratie. Mit ihrer Interkommunalen Zusammenarbeit und der gemeinsamen Vergabestelle erzielen die Kommunen nun zahlreiche Synergieeffekte und sparen Kosten ein. Durch die Zentralisierung und Bündelung der Kompetenzen können einheitliche Qualitätsstandards etabliert und Verfahren von der Ausschreibung bis hin zur Vergabe mit einem Höchstmaß an Rechtssicherheit durchgeführt werden. 

Das alles nutzt nicht nur den Städten und ihren Verwaltungen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die zu Recht einen klugen, wirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln erwarten. Ich danke allen, die sich im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit engagiert haben. Der neuen gemeinsamen Vergabestelle und ihren Mitarbeitern wünsche ich viel Erfolg bei ihrer Arbeit.“ 

FÖRDERPROGRAMM INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT 

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ ins Leben gerufen. Die Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute umfasst die IKZ-Förderrichtlinie nahezu alle Aufgabenbereiche, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert. 

Das Programm IKZ bietet Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden 586 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 41 Millionen Euro bewilligt, an denen mehr als 2.700 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). 2026 wurden bis zum 31. Juli Förderungen von 15 Kooperationen mit einer Gesamthöhe von rund 1,1 Million Euro bewilligt. 

Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/