Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten zum Neubau A 44 Kassel - Herleshausen

Das Land Hessen - Straßenbauverwaltung - hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin beauftragt, den Neubau der A 44 Kassel - Herleshausen, Streckenabschnitt AS Waldkappel bis AD Wommen zu planen und zu bauen. Der Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Aktenzeichen: -61 k 04/2.112-) wurde unter dem 26.01.2012 erteilt und ist seit dem 12.10.2013 bestandskräftigt.

 

Zur Vorbereitung und Planung der Baudurchführung sind folgende Vorarbeiten auf einzelnen Flurstücken der im Anhang genannten Grundflächen in der Zeit vom

 

13. Februar 2017 bis voraussichtlich 30. April 2017

 

durchzuführen, nämlich

 

  • Rodungsarbeiten,
  • Vermessungen,
  • Boden- und Grundwasseruntersuchungen (Bohrungen) und
  • Anbringung von Markierungszeichen.

 

Die Arbeiten auf den jeweiligen Flurstücken werden jeweils 2 bis 5 Werktage in Anspruch nehmen.

 

Neben den genannten, direkt von der Erkundungsarbeiten betroffenen Flurstücken können auf Grund von erforderlichen Verschiebungen und Ergänzungen sowie durch die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten weitere Flächen auf benachbarten Flurstücken in Anspruch genommen werden.

 

Die Vorarbeiten bzw. Erkundungsarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt. Nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden.

 

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der DEGES unter Leitung der

 

Witt & Partner Geoprojekt GmbH

Heinrich-Heine-Straße 8

99423 Weimar

 

durchgeführt werden. Verantwortlicher Bauleiter ist Herr Wiesner (Mobil: 0160 71 59 409).

 

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die betroffenen Eigentümer und/oder sonstige Nutzungsberechtigte wenden sich zur Feststellung ihrer Forderungen bitte an das o. g. Ingenieurbüro.

Sollte wider Erwarten keine Einigung über Art und Höhe der Entschädigung erreicht werden, setzt das Regierungspräsidium in Kassel auf Antrag der Straßenbaubehörde hin die Entschädigung fest.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Duldungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Wilhelmstraße 10 in 65185 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Eschwege, den 11. Januar 2017

gez.

Peter Wöbbeking

Regionaler Bevollmächtigter Osthessen

 

Anhang

Tabelle 1:
Übersicht der durch die Erkundungsarbeiten betroffenen Flurstücke

 

Gemeinde Sontra
Gemarkung Wichmannshausen Mitterrode
Flur 13 14 9 10
Flurstück: 86 41 13 37
88 44/3 17 49/7
89 79/2    
90      
92/1      

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mi, 11. Januar 2017

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