Reinigungskraft m/w ab dem 1. Oktober 2017 für die Kindertagesstätte „Bunte Welt“ in Sontra-Wichmannshausen gesucht

Ab dem 1. Oktober 2017 suchen wir für die Kindertagesstätte „Bunte Welt“ in Sontra-Wichmannshausen eine

 

Reinigungskraft m/w.

 

Bei der Kindertagesstätte „Bunte Welt“ Wichmannshausen handelt es sich um eine
zweigruppige kommunale Kinderbetreuungseinrichtung mit einer Krippengruppe (12 Plätze für Kinder im Alter von 1-3 Jahren) und einer altersübergreifenden Gruppe (25 Plätze für
Kinder im Alter von 2-6 Jahren).

 

Ihre Aufgabe ist die tägliche Reinigung aller Räume Kindertagesstätte unter den besonderen hygienischen Bedingungen, die an die Reinigung von Kinderbetreuungseinrichtungen gestellt werden. Außerdem ist einmal jährlich eine Grundreinigung durchzuführen.

 

Wir erwarten von Ihnen Erfahrungen in der Gebäudereinigung, möglichst mit Kenntnissen in der Reinigung von Küchen sowie die Fähigkeit verantwortungsbewusst und selbständig zu arbeiten.

 

Die regelmäßige, durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 2 TVöD.

 

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens 07.09.2017 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisse in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Hefter oder ähnlichem), gerne auch per E-Mail, an den

 

Magistrat der Stadt Sontra

Personalverwaltung

Marktplatz 6

36205 Sontra

E-Mail: stadtverwaltung@sontra.de.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 05653 9777-16, Frau Rößler oder unter
05653 9777-13, Herr Kniepkamp.

 

Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

 

Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenso erwünscht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Fr, 28. Juli 2017

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