Mehr als Mitte | zur StartseiteSegelflieger | zur StartseitePanorama_Sontra_Innenstadt | zur StartseitePumptrack Sontra | zur StartseitePanoramablick Holstein | zur StartseiteMaibaum_Sontra | zur StartseiteBaumwurzeln | zur StartseiteWirtschaft | zur StartseiteRuine_Boyneburg | zur StartseiteMuseum_im_alten_Boyneburger_Schloss | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis (kommunale Schadstoffsammlung)

 

 

Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises hat

 

die Annahmebedingungen für die Sammlungen und

die Zeit- und Fahrpläne für die nächsten Sammlungen

 

mitgeteilt, die wir nachstehend bekannt geben:

 

A N N A H M E B E D I N G U N G E N

 

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus

Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis

(kommunale Schadstoffsammlung)

 

 

  1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.
     

  2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.
     

  3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

    Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.
    Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.
     

  4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.
     

  5. Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten

    Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden

  • nicht näher definierbare Abfälle
  • vermischte Sonderabfälle
  • Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse
  • Autoreifen
  • Munition
  • Kampfstoffe
  • Druckgasflaschen
  • infektiöse Abfälle
  • radioaktive Abfälle
  • Sprengstoffe
  • Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

 

  1. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.
     

  2. Zur Entlastung des Sonderabfallfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:


 

 

  • Dispersionsfarben

 

Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie ”Am Breitenberg” in Meißner-Weidenhausen. Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

 

  • ausgehärtete Farben und Lackreste

Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

  • entleerte Behälter
     

 

  • silberhaltige Fixierbäder (in gewerblichen Großmengen)

 

  • Altöl

 

  • Altmedikamente

 

Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

 

Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung

 

Rückgabe beim Händler

 

Rückgabe bei den Apotheken

 

  1. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals im Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.

 

F a h r p l a n

 

für die Einsammlung der Sonderabfälle in Kleinmengen im

Werra-Meißner-Kreis im Jahre 2018

 

 

 

Freitag, 16. März 2018

 

Sontra-Blankenbach Bushaltestelle Ortsmitte Hessberg 10.00 – 10.20 Uhr

Sontra-Wölfterode Ortsmitte Herleshäuser Straße 10.30 – 10.45 Uhr

Sontra-Ulfen Feuerwehr Industrie-, Rendaer Str. 13a 11.00 – 11.20 Uhr

Sontra-Lindenau Ortsmitte 11.30 – 11.45 Uhr

Sontra-Breitau Bushaltestelle Ortsmitte 12.00 – 12.15 Uhr

Sontra-Krauthausen altes Dorfgemeinschaftshaus Nr. 7 13.00 – 13.15 Uhr

Sontra-Weißenborn Bushaltestelle 13.30 – 13.45 Uhr

Sontra-Wichmannshausen Bushaltestelle „Am Anger“ 14.00 – 14.30 Uhr

 

 

 

Donnerstag. 22. März 2018

 

Sontra-Stadthosbach Raiffeisenlager / Glascontainer 10.30 – 10.45 Uhr

Sontra-Thurnhosbach Bushaltestelle 11.00 – 11.15 Uhr

Sontra-Diemerode Bushaltestelle 11.50 – 12.10 Uhr

Sontra-Heyerode Unter der Linde 13.00 – 13.15 Uhr

Sontra-Berneburg Unter der Linde 13.30 – 13.50 Uhr

Sontra-Hornel Dorfgemeinschaftshaus 14.00 – 14.15 Uhr

Sontra Mühlbergstraße, Parkplatz ehem. Tegut 14.25 – 15.00 Uhr

Sontra Barbaraplatz 15.10 – 15.40 Uhr

Sontra-Mitterode Bushaltestelle 16.00 – 16.15 Uhr

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mi, 24. Januar 2018

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Stadt Sontra

WappenMarktplatz 6
36205 Sontra

 

Tel:  05653 9777-0

Fax: 05653 9777-50

 

Schnellzugriff

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 

Bekanntmachungen

Videos

Imagefilm "Nachhaltigkeit"

 

Imagefilm Sontra

 

Galerie

 

Infobroschüre


InKomZ

 

 

Dorfentwicklung

 

 


Stadtumbau in Hessen

 

Städtebauförderung

 


Lebendige Zentren

 

 

Frau-Holle-Land

 


KIP Sontra

 

 

 

iGVZ

 

 

 


Weitere

Projektpartner