Datenschutz im Verein
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und schreibt damit auch für Vereine das bisherige Datenschutzrecht fort, zudem enthält sie einige Änderungen.
• Erfasst werden personenbezogene Daten. Dies sind alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person. Einzelangaben sind z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindung der Vereinsmitglieder, Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher von Veranstaltungen (Betroffene).
Solche Daten sind auch im Vereinsleben von Bedeutung.
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