Verlängerung der Einbahnstraßenregelung in der „Schulstraße“ nach den Osterferien

Wenn nach dem Ende der hessischen Osterferien am 29. April der Schulbetrieb wieder beginnt, müssen sich die Verkehrsteilnehmer in der „Schulstraße“ auf eine geänderte Verkehrsführung einstellen.

 

Nach der Anordnung der Einbahnstraßenregelung für die „Schulstraße“ im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Schulstraße“ / „Knappenstraße“ bis zum Abzweig Richtung „Königsberger Ring“, ist es aufgrund der geänderten Verkehrsströme erforderlich geworden, für die „Schulstraße“ bis zum Parkplatz unterhalb der ehemaligen „Barbaraschule“ eine Einbahnstraßenregelung anzuordnen. Der Parkplatz selbst kann sowohl über die „Schulstraße“ wie auch über die „Jahnstraße“ angefahren werden.

 

Alle Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen, die am 26.04.2019 in Kraft treten wird.

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Veröffentlichung

Sontra
Di, 09. April 2019

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