Verordnung über Verkaufszeiten anlässlich des Street-Food Festivals mit Frühlingsmarkt und Kinderfest am 5. Mai 2019
Gemäß des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606) wird angeordnet:
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Landeöffnungsgesetzes (HLöG) wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt (Herrenstraße, Niederstadt, Braugasse, Marktplatz und Bahnhofstraße) von Sontra
am Sonntag, 05. Mai 2019
aus Anlass des Streetfood-Festivals mit Frühlingsmarkt und Kinderfest
in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr
freigegeben.
Diese Verordnung tritt am 05. Mai 2019 in Kraft.
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