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Kindergartengebühren werden für nicht betreute Kinder auch im Mai ausgesetzt, Friedhofshallen werden für Trauerfeierlichkeiten nicht zur Verfügung gestellt

Seitens der Kreisverwaltung und der Bürgermeister werden die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in regelmäßigen Telefonkonferenzen hinsichtlich der erforderlichen Umsetzungsschritte auf der kommunalen Ebene besprochen, mit dem Ziel einheitliche Regelungen für die Bürger/-innen und Einwohner des Werra-Meißner-Kreises zu vereinbaren.

 

Trotz der Erweiterung der Notbetreuung dürfen weiterhin viele Kinder die Kindertagesstätten nicht besuchen. Die Belastungssituation, auch finanziell, bleibt für viele Familien hoch oder verstärkt sich sogar noch. 

 

Nun kann auch für den Monat Mai mitgeteilt werden, dass alle Magistrate und Gemeindevorstände im Werra-Meißner-Kreis dem Vorschlag ihrer Bürgermeister zugestimmt haben, die Gebührenzahlung für die nicht betreuten Kinder auch für den Monat Mai auszusetzen.

 

Eine endgültige Entscheidung, ob aus der Aussetzung auch ein endgültiger Gebührenverzicht wird, bleibt - bereits bei der Aussetzung der Gebühren für den Monat April mitgeteilt - aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen vorbehalten, sobald diese wieder zusammentreten können.

 

Hinsichtlich der Durchführung von Zusammenkünften im Rahmen von Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen werden ab dem 1. Mai nach aktuellem Verordnungsstand einige Veränderungen (Lockerungen) eintreten.

 

Zur Sicherstellung der Hygienestandards werden gleichwohl die Friedhofshallen für diese Veranstaltungen im Werra-Meißner-Kreis noch nicht geöffnet.

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Veröffentlichung

Sontra
Do, 30. April 2020

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