Coronavirus: Krisenstab informiert über die Veränderungen - Stadtverwaltung ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet
Nachdem nunmehr unzählige Änderungen am vergangenen Donnerstag vom Corona-Kabinett des Landes Hessen beschlossen wurden, hat der Krisenstab klare und verständliche Regelungen sowie Informationen für die Stadt Sontra kommuniziert.
Nach Vorabstimmung mit allen Kommunen im Werra-Meißner-Kreis und dem Landkreis, wird die Stadtverwaltung am 02.06.2020 wieder geöffnet. In eiligen Angelegenheiten kann mit den Beschäftigten der Verwaltung telefonisch unter 05653 9777-0 bzw. 05653 9777-40 oder per E-Mail unter Kontakt aufgenommen werden.
Die 24-Stunden-Notfallnummer lautet: 0151 53855076.
Weiterhin wurden folgende Veränderungen beschlossen:
- Versammlungen/Zusammenkünfte dürfen wieder bis zu 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen stattfinden. Zur Vorabstimmung der Regelungen sind alle Versammlungen/Zusammenkünfte bei der Stadt Sontra anzuzeigen bzw. zeitnah anzumelden. Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 grundsätzlich untersagt!
- Die Jugendräume der Stadt Sontra bleiben geschlossen!
- Das Freizeit- und Erlebnisbad Sontra bleibt weiterhin geschlossen!
Folgende Einrichtungen werden ab dem 11.05.2020 wieder geöffnet:
- Die Dorfgemeinschaftshäuser
(die Nutzerzahl ob privat oder als Verein wird klar festgesetzt auf 5 qm pro Person unter Einhaltung der Hygienevorgaben und getroffenen Regelungen der Stadt zur Nutzung)
- Die Vereinsheime/Vereinsräume
(Auflage: Teilnehmerbegrenzung und Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln)
- Die Friedhofshallen
- Die Sportplätze für den Freizeitsport (es besteht allerdings das sog. Kontaktverbot/Training möglich)
- Die Schulungs- und Versammlungsräume der Feuerwehren
(Auflage: Teilnehmerbegrenzung und Wahrung der Abstandsregeln- und Hygieneregeln).
Der Übungsbetrieb ruht allerdings nach Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor weiterhin!
Folgende Einrichtungen werden ab dem 18.05.2020 wieder geöffnet:
- Die städtischen Sporthallen
(Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt)
- Der Wohnmobilstellplatz (inkl. der Versorgungsstation) auf der Breitwiese
Es wird nochmal um die Einhaltung der Hygienevorschriften, dem Abstandsgebot (1,5 Meter) und das Tragen von Mund- und Nasenschutz hingewiesen.
Diese Regelungen gelten gem. der Verordnung des Landes Hessen bis einschließlich 05.06.2020!
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