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Dorfentwicklung in Sontra Informationen für private Fördervorhaben

Die Stadt Sontra wurde mit ihren Stadtteilen in das Förderprogramm „Dorfentwicklung in Hessen“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Programms können auch private Maßnahmen gefördert werden. Es ist sehr erfreulich, wie groß das Interesse an den Fördermöglichkeiten in allen Stadtteilen ist. Insgesamt 56 Beratungstermine konnten jeweils vor Ort bereits abgehalten werden. Allerdings ist nicht allen Bürgern in den Stadtteilen bekannt, dass eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen dazu einige Informationen geben:

 

Fördervoraussetzungen                

  • Fördervorhaben können nur innerhalb anerkannter Förderschwerpunkte bezuschusst werden.
  • Das zu fördernde Objekt muss im Fördergebiet liegen (Ausnahme: Kulturdenkmal). Die Fördergebiete wurden im Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) festgelegt.
  • Die Vorgaben des IKEK sind zu beachten.
  • Die Vorgaben „Bauen im ländlichen Raum“ und „Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum“ sind zu beachten.

 

Förderkonditionen für private und öffentliche nicht-kommunale Träger

  • 35 %, maximal 45.000,00 €.
  • 35 %, maximal 60.000,00 € bei Kulturdenkmälern.
  • 35 %, maximal 200.000,00 € beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (bis zu drei Wohneinheiten).
  • Private Hof-, Garten- und Grünflächen sind im Rahmen der Privatförderung ebenfalls förderfähig.
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000,00 € Netto.
  • Der Zuwendungsanteil wird anhand der Nettobeträge ermittelt.

 

Verfahren

  • Sie richten zunächst eine Terminanfrage zur Beratung an die Stadt Sontra. Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sontra. Sie können es aber auch per Mail oder telefonisch anfordern.
  • Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Beratungsbüro vor Ort durchgeführt.
  • Das Beratungsbüro erstellt ein Protokoll über den Beratungstermin mit Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme und baufachlichen Empfehlung.
  • Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Angebote von Firmen ein.
  • Die Antragstellung auf Förderung erfolgt dann bei dem Werra-Meißner-Kreis, Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung.

 

WICHTIG!!!

  • Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.

 

Ihre Ansprechpartner

            Werra-Meißner-Kreis
            Fachbereich Demografie, Dorf-
            und Regionalentwicklung

            Nordbahnhofsweg 1

            37213 Witzenhausesn

            Frau Ronja Brünjes

            Tel.-Nr.: 05651 / 302-56404

              

 

            Magistrat der Stadt Sontra

            Marktplatz 6

            36205 Sontra

            Frau Sigrid Ermisch-Huj

            Tel.-Nr.: 05653 / 9777-20

             

 

Alle Informationen und das Formular zur Terminanfrage finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Sontra unter der Rubrik „Leben in Sontra / Dorfentwicklung“. Oder rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Fr, 02. Oktober 2020

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36205 Sontra

 

Tel:  05653 9777-0

Fax: 05653 9777-50

 

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