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Werra-Meißner-Kreis richtet Impfrat ein

Um die Vielzahl der Fragestellungen zum Thema Impfen gegen Covid fundiert und ratgebend zu erörtern, wird der Werra-Meißner-Kreis einen Impfrat einberufen.

Einstimmig ist der Kreisausschuss dem Vorschlag von Landrat Stefan Reuß und Erstem Kreisbeigeordneten Dr. Rainer Wallmann gefolgt. Der Impfrat nimmt seine Arbeit unmittelbar auf.

 

Nach derzeitigem Stand arbeitet das Land Hessen zwar an einer einheitlichen Vorgabe, um im rechtlich zulässigen Bereich Härtefallregelungen nach der Impfverordnung des Bundes zu treffen und nach § 1 Absatz 2 dieser Vorschrift ggf. erforderliche Abweichungen von der Impfreihenfolge zu regeln.

Dennoch sind bis dahin und darüber hinaus unter Berücksichtigung der fallspezifischen Gegebenheiten Fragestellungen zu beantworten, die transparent und fundiert abgewogen werden müssen. Die Hinzuziehung des Impfrates empfiehlt sich dabei, um Empfehlungen für Verwaltungsentscheidungen zu erarbeiten. Als Grundlage seiner Arbeit wird der Impfrat darüber hinaus regelmäßig über relevante Entwicklungen im Bereich des Impfens informiert.

 

Im Falle von Anträgen schwer kranker Menschen sowie Anträgen auf Grund sonstiger, z. B. beruflicher oder betreungsrelevanter Umstände auf eine unverzügliche Impfung soll der Impfrat fachliche Entscheidungsempfehlungen zu vorliegenden, zuvor anonymisierten Anträgen abgeben, die von dem bescheiderteilenden Gesundheitsamt berücksichtigt werden sollten. Das trifft insbesondere auf Fälle zu, die in der ImpfVO nicht klar geregelt sind.

 

Im Laufe bzw. vor allem am Ende eines jeden Impftages kann es bei den Mobilen Impfteams sowie im Impfzentrum zu Resten an unterschiedlichen Impfstoffen mit unterschiedlichsten Haltbarkeits- und Transporteigenschaften und Verwendungsvorbehalten kommen. Um einen Verfall zu vermeiden, müssen diese unverzüglich eine Verwendung gem. den Bestimmungen der ImpfVO sowie den Vorgaben des Landes finden.

 

Künftig soll der Impfrat über die Aufnahme von Personen auf die sog. „Warteliste“ entscheiden.

„Wir freuen uns“, so Reuß und Dr. Wallmann, „dass wir einen sehr kompetenten Impfrat berufen können und danken schon heute für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe.“

 

Vorschläge zur Aufnahme in die Warteliste sind künftig an den Impfrat bzw. die von ihm aus seiner Mitte beauftragte Person über die E-Mail-Adresse zu richten.

 

Ein Anspruch der Antragstellenden besteht jedoch nur im Rahmen der Verfügbarkeit von entsprechenden Impfstoffen.

 

Folgende Personen aus unterschiedlichen Schwerpunktbereichen konnten für den Impfrat berufen werden:

 

  • Herr Prof. Dr. Ulrich Vetter, ehemaliger Geschäftsführer des Klinikums Werra-Meißner
  • Herr Dr. Martin Arnoldt, Dekan i.R. des Kirchenkreises Eschwege
  • Herr Rudolph Metz, Landgerichtspäsident a.D und ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtes Thürigen
  • Frau Susanne Schäfer, Behindertenbeauftragte des Werra-Meißner-Kreises

 

Komplettiert wird der Impfrat durch:

 

  • Herrn Dr. Eckhard Schinkel, Leitender Veterinärdirektor und Fachbereichsleiter Gesundheit, Verbraucherschutz, Veterinärwesen des Werra-Meißner-Kreises
  • Frau Dr. Anett Förste, Leitende Medizinaldirektorin und Leiterin des Gesundheitsamtes des Werra-Meißner-Kreises

 

Sofern erkennbar ist, dass weiterer Sachverstand im Impfrat erforderlich ist, können weitere Personen hinzugezogen werden.

 

Es wird sichergestellt werden, dass den Mitgliedern des Impfrates keine persönlichen Gesundheitsdaten von Anspruchsberechtigten bzw. Anspruchstellern zugänglich gemacht werden. Insofern wird für eine ausreichende Anonymisierung dieser Daten gesorgt werden. Alle Mitglieder des Impfrates sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch eine persönliche Ansprache einzelner Mitglieder ist nicht möglich.

 

Der Impfrat wird zügige Beratungen der Fragestellungen vornehmen. Er ist aber nicht dazu geeignet, ein ledigliches Vorziehen in der Impfreihenfolge zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Fr, 26. Februar 2021

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