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Gesundheitsversorgung stärken!

Sontraer Stadtverordnetenversammlung verabschiedet kommunale Förderrichtlinie, damit sich mehr Ärztinnen und Ärzte in der Berg- und Hänselstadt niederlassen. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro sind möglich.

 

Zentrales Ziel der Stadt Sontra ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Seit 2017 wurde deshalb der interkommunale Gesundheitsversorgungsverbund (iGVB) gemeinsam mit den Kommunen Herleshausen, Nentershausen und Cornberg ins Leben gerufen. Ein Meilenstein war dann die Eröffnung des interkommunalen Gesundheitsversorgungszentrums (iGVZ) im September 2019. Der Pflegedienst Jakobi und die Physiotherapiepraxis Simon haben sich seitdem im iGVZ etabliert. Die größte Herausforderung ist allerdings immer noch, die ärztliche Versorgungsituation zu verbessern.

 

Aus diesem Grund hat die Stadt Sontra jüngst neben all ihrem interkommunalen Wirken zusätzliche Anreize geschaffen, damit sich mehr Ärztinnen und Ärzte niederlassen. Ziel der mehrheitlich beschlossenen Förderrichtlinie ist es Praxisgründungen, -erweiterungen oder –übernahmen zu erleichtern und attraktiver zu machen, um mindestens 6 Arztstellen, davon sind derzeit 3 Arztstellen vakant, für Allgemeinmedizin mittelfristig sicherzustellen. „Damit gehen wir einen einzigartigen Weg im Werra-Meißner-Kreis. Die Erhaltung und Stärkung des regionalen Gesundheitssystems im ländlichen Raum ist unser zentrales Anliegen. Deshalb starten wir diese besondere Förderoffensive mit kommunalen Mitteln und setzen dabei auf bessere Leistungen, stärkere Vernetzung und mehr Transparenz“, betont Thomas Eckhardt, Bürgermeister der Stadt Sontra und erster Vorsitzender des interkommunalen Gesundheitsversorgungsverbundes.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt 20.000 Euro pro Arzt oder Ärztin, wenn dieser beziehungsweise diese ambulant vertragsärztlich in Sontra in angestellter oder selbständiger Form tätig wird. Die Stadt Sontra entscheidet im Einzelfall als bewilligende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in einzelvertraglicher Regelung.

 

„Wir möchten die Gesundheitsversorgung in der Region stärken und den zukunftsfähigen Anforderungen anpassen. Unsere neue Richtlinie über die Förderung der Ansiedlung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie unser modernes iGVZ im Zentrum unserer Berg- und Hänselstadt sind dabei ganz wichtige Voraussetzungen“, so der Rathauschef.

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Veröffentlichung

Sontra
Mo, 15. März 2021

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