Präsenzunterricht an der Adam-von-Trott-Schule und Regenbogenschule wird eingestellt

Der Schulträger Werra-Meißner-Kreis sieht sich, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, gezwungen, den Präsenzunterricht an der Adam-von-Trott-Schule und Regenbogenschule in Sontra einzustellen.

 

Das Infektionsgeschehen in Sontra‎ ist aufgrund einer Vielzahl örtlicher Infektionsfälle ‎signifikant angestiegen. Die besondere Lage der Schulstandorte zum Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie der daraus resultierende Schülereinzugsbereich in den Nachbarkreis hinein spielt dabei eine maßgebliche Rolle. Aktuell liegt dort die Inzidenz bei 287,2. Da das Infektionsgeschehen insbesondere die Schulen in Sontra betrifft und bereits zahlreiche Quarantäneanordnungen ‎getroffen werden mussten, dient die Schließung zur kurzfristigen Unterbrechung des dynamischen Infektionsgeschehen, um so auch die weitere Ausbreitung im Schuleinzugsgebiet zu unterbinden.

 

Aufgrund der Ausbreitung der britischen Virusmutation B.1.1.7. und deren höherer ‎Ansteckungsfähigkeit ist in den kommenden Wochen mit weiter steigenden Fallzahlen zu ‎rechnen. Um eine mögliche dritte Infektionswelle abschwächen zu können, sieht sich der ‎Kreisausschuss des Werra-Meißner veranlasst, die oben ‎aufgezeigten notwendigen Schutzmaßnahmen, die zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung ‎des Corona-Virus SARS-CoV-2 erforderlich sind, zu treffen.

 

Gemäß §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG i.V.m. § 11 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) des Landes Hessen vom 26.11.2021, in der aktuell geltenden Fassung, wird für die Adam-von-Trott-Schule, Jahnstraße 16-20, in 36205 Sontra und die für die Regenbogenschule, Schulstraße 52 , in 36205 Sontra folgendes angeordnet:

 

Für die Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 erfolgt in den Vorklassen und Klassen nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Distanzunterricht. Außerhalb der Schulferien wird eine Notbetreuung eingerichtet. Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Kinder, deren Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die Gründe sind glaubhaft darzustellen.

 

In den Abschlussklassen findet weiterhin Präsenzunterricht statt; die Schulleitungen können phasenweise Distanzunterricht anordnen.

 

In Sonderfällen kann das Staatliche Schulamt Einzelfall-Regelungen treffen.

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Veröffentlichung

Sontra
Fr, 26. März 2021

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