Kindertagesstätte „Bunte Welt“ Wichmannshausen wegen Corona nur mit Notbetreuung

Aufgrund eines Infektionsgeschehens in der Einrichtung und den daraus folgenden
Anordnungen des Gesundheitsamtes kann in der Kindertagesstätte „Bunte Welt“ Wichmannshausen mindestens bis zum 5. Mai nur eine Notbetreuung sichergestellt werden. Die Notbetreuung wird täglich in der Zeit von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr
angeboten und kann nur von den Kindern in Anspruch genommen werden, die nicht vom Betretungsverbot nach den Vorschriften der Corona-Einrichtungsschutzverordnung betroffen sind und für die eine dringende Betreuungsnotwendigkeit besteht, d. h. für die eine andere Betreuung außerhalb der Einrichtung nicht möglich ist. Zur Organisation der Notbetreuung ist es erforderlich, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten den Betreuungsbedarf mindestens am Vortag telefonisch in der Kindertagesstätte anmelden.

 

 

Wichtiger Hinweis zum Betretungsverbot:

 

Ein Betretungsverbot nach § 2 Corona-Einrichtungsschutzverordnung bedeutet, dass in der Kindertagesstätte keine Kinder betreut werden können,

 

  1. wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für CO-VID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen, oder
     
  2. solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Quarantäne unterliegen, oder
     
  3. wenn für sie oder einen Angehörigen ihres Hausstandes auf Grundlage eines Antigen-Tests oder eines In-vitro-Diagnostikums für die Eigenanwendung (Corona-Selbsttests für Laien), ein positives Testergebnis vorliegt.

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Veröffentlichung

Sontra
Di, 27. April 2021

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