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Der Landkreis hat Geburtstag – ein Streifzug durch 200 Jahre Geschichte

Zehnteilige Geschichtsserie anlässlich 200 Jahre Kurhessische Landkreise

 

Am 29. Juni 1821 wurden mit einem kurfürstlichen Organisationsedikt zur Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung in Kurhessen die Landkreise erstmals als Verwaltungseben eingeführt. Diesen 200. Geburtstag der ehemaligen Landkreise Eschwege und Witzenhausen nehmen wir zum Anlass, um einer zehnteiligen Serie ein Blick auf die Geschichte der Vorläufer des heutigen Werra-Meißner-Kreises zu werfen.

 

Autor der Serie ist Matthias Roeper, Leiter des Stadtarchivs in Witzenhausen und Verfasser zahlreicher stadt- u. heimatgeschichtlicher Publikationen.

 

Der heutige erste Teil der Serie gibt mit der „Erdbeschreibung der hessischen Lande“ einen interessanten Blick auf die nordhessische Region in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

 

 

Teil 1

 

Adel, Ämter, Städte – Aus der „Erdbeschreibung der hessischen Lande“ von 1778 

 

Regnerus Engelhard (1717 – 1777), Autor, Topograph und „Hochfürstlich-Hessischer Kriegsrath“ hat mit der „Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheils“ am Ende seines Lebens eine umfassende Beschreibung seiner nordhessischen Heimat veröffentlicht – und dies mit besonderem Augenmerk auf die Landschaften und darauf, „….woraus solche bestehen, als deren weitere Eintheilung in Aemter und Gerichter (…), sodann die Städte, Flecken, Dörfer und Höfe, welche zu jedem gehören, ihrer Lage und sonstigen Beschaffenheit nach zu beschreiben.“      

 

Entstanden ist eine umfangreiche und für damalige Zeiten zudem ungewöhnlich informative Betrachtung der Landgrafschaft Hessen – Kassel in der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts. Weit über die bis dato überwiegend statistischen Abhandlungen hinausgehend, vermittelt die „Erdbeschreibung“ eine dezidierte Vorstellung davon, wie unsere Region, - bei Engelhard als „Landschaft an der Werre“ bezeichnet - ein halbes Jahrhundert vor dem Organisationsedikt von 1821 ausgesehen hat.      

 

Auf insgesamt 59 Seiten widmet er sich in seinem „…dritten Hauptstück von Niederhessen“ dem Territorium, aus dem später die beiden Landkreise Eschwege und Witzenhausen hervorgehen sollten. Die Bezeichnung als „Landschaft an der Werre“ verdankt die Region dem sie prägenden Fluss - „…da die Werre ein so ansehnlicher Fluss ist,“ so Engelhard zu Beginn seines Kapitels, „…dass er der Fulde wenigstens sogleich nachgesetzet zu werden verdient: So wird wohl billig der Landschaft an derselben unter den vier größeren, worein Niederhessen eingetheilet wird, der zweyte Platz eingeräumet.“           

 

Eingeteilt ist besagte Werra – Landschaft 1776 in „…eine ziemliche Anzahl von Aemtern, Gerichtern und Vogteyen“, wobei die mit aufgeführten Ämter Sontra und Vacha sowie die bei Engelhard ebenfalls gelistete Vogtey Kreuzburg 1821 nicht mehr zum Gebiet der neu gebildeten Kreise Eschwege und Witzenhausen gehörten. Alle anderen – namentlich genannt wurden: „…1.das Amt Allendorf, 2. Gericht Altenstein, 3. Amt Witzenhausen, 4. Amt Ludwigstein, 5. die Vogtey Rückerode, 8. die Ämter Eschwege und 9. Wanfried, 10. das Amt Bischhausen und Samtgericht Boyneburg, 11. die Stadt Waldkappel“, finden wir fünfzig Jahre später als Bestandteile der beiden neuen Landkreise.  

 

Komplizierte Herrschaftsverhältnisse

 

„Die Ordnung hierbei“, erklärt Engelhard am Schluss seines einführenden Vorspanns die Aufzählung der Ämter, „…giebt die ungefähre Lage; Außer, dass Allendorf und Altenstein, als blos dem regierenden Hause gehörig, dem mit der Stadt Witzenhausen verknüpften und zu der rotenburgischen Quart gehörigen Amte Ludwigstein vorgesetzt wird; Zumalen die Stadt Allendorf ansehnlicher ist.“ Was Engelhard hier wortreich umschreibt, bezieht sich auf die sog. „Rotenburger Quart“, eine durchaus merkwürdige Besonderheit im nordhessischen Herrschaftsgefüge, die, mit Unterbrechung während der napoleonischen Zeit, von 1628 bis 1834, also über 200 Jahre Bestand hatte.

 

Dieses Konstrukt war im Prinzip nichts anderes als die Versorgung der zweitehelichen Kinder des 1627 zurückgetretenen Landgrafen Moritz und betraf seit 1628 den vierten Teil der Landgrafschaft mit den Schlössern, Städten und Ämtern Rotenburg, Sontra, Eschwege mit Bilstein und Germerode, Wanfried, dem hessischen Anteil an Treffurt, Witzenhausen mit Ludwigstein sowie Plesse mit Gleichen im heutigen Niedersachsen.

 

Kerngebiet des eingeschränkt souveränen Fürstentums war das Werraland, das dadurch die gesamte Zeit über von zwei Machtzentren beherrscht und verwaltet wurde: In Rotenburg saß die untere Landesverwaltung nebst Gerichtshoheit und diversen anderen Rechten, Kassel hingegen behielt sich die volle landesherrliche Obrigkeit inkl. militärischer und politischer Entscheidungsbefugnis vor. Sichtbarer Ausdruck dieses Nebeneinanders von rotenburgischer Amtsbefugnis und Kasseler Oberhoheitsrechten waren die sog. „Reservaten – Kommissare“, die in den rotenburgischen Gebieten auf penible Einhaltung der Kasseler Vorbehaltsrechte achteten.      

 

 

Blick in die Werralandschaft

 

Zurück zur Erdbeschreibung. Mit Ausnahme der Ämter Lichtenau und Großalmerode, die im 18. Jahrhundert beide zur „Landschaft an der Fulda“ zählten und erst durch das Königreich Westfalen politisch im Werraraum verortet wurden, waren alle Bestandteile der nachmaligen Kreise Eschwege und Witzenhausen bereits 1776 historisch und verwaltungsmäßig miteinander verbunden.

 

Die Städte Allendorf, Eschwege, Wanfried und Witzenhausen mit eigenen Ämtern und entsprechend ihrer Bedeutung einer ganzen Reihe von zugehörigen sog. „Amtsdörfern“, die „…kleine Stadt Waldkappel, die zu keinem Amte gehöret“, dann die in allen Teilen der Region zahlreich anzutreffenden adeligen Gerichte – wie den von Berlepsch, von Bodenhausen, von Buttlar, von Diede, von Eschwege, von Keudel und von Verschür, um nur einige zu nennen – Vogteien, Klosterfreiheiten und letztlich noch einzelnen „Höfen“ wie z.B. der sog. „Mönchhof“ bei Alberode, die in der Regel rotenburgisch waren oder zu einzelnen Adelsfamilien gehörten. In seinen Ortsbeschreibungen beschränkt sich Engelhard auf Allgemeines wie Ortslage, Herrschaftsverhältnisse, kirchliche Besonderheiten und, falls bekannt, bemerkenswerte Ereignisse wie Kriege oder Seuchen. Ganz am Rande nur erwähnt er wirtschaftliche bzw. landwirtschaftliche Besonderheiten – etwa in Witzenhausen den Weinbau. In Allendorf das Salz oder in Wanfried die Schifffahrt. 

 

Der Meißner

 

Zum Schluss des Blicks in Engelhards `Erdbeschreibung´ noch ein Abstecher auf den Meißner, der eingedenk seiner schon damals herausragenden Stellung in der Region neben den diversen Adels- und sonstigen Herrschaften ein eigenes Kapitel erhielt.

 

Er wird „…für den höchsten berg in Hessen gehalten“, beginnt Engelhard in §223 die Beschreibung „…und lieget eine Meile von Eschwege und anderthalb Stunden von Allendorf ungefähr zwischen den Dörfern Dudenrode, Frankenhayn, Vockerode, Germerode und Hausen, Amtes Lichtenau und nimmt demnach einen großen Raum ein. Wie er denn auf seiner Höhe eine Ebene hat, die auf 3 Viertelmeilen lang ist, und viele tausend Aecker Wiesen begreiffet. Er wird in Ansehung seiner Höhe dem Brockesberg auf dem Harze und dem Inselsberge bey Schmalkalden gleich gehalten, und den höchsten bergen durch ganz Deutschland beygezählet. Wie man denn nicht allein Niederhessen guten Theiles, sondern auch die benachbarten Länder, als das Kuhrbraunschweigische, das Eichsfeld, Thüringen, ja gar ins Waldeckische, die köllnischen Gebürge des Sauerlandes, in das Fuldische und Franken sehen kann.

 

Aus den Fenstern der Oberneustadt zu Cassel erblicket man ihn, zwischen anderen Gebirgen durch, als einen langen Rücken, und bemerket ganz eigentlich, wenn er mit Schnee bedecket ist; Welches manchmal geschiehet, und lange bleibet. Winkelmann meinet daher, dass er deswegen auch wohl möchte der Weißener seyn genannt worden; Wie ihn einige auch den Wißner nennen.

 

Er giebt wegen seines vielen Wiesenwachses nicht allein gute Viehzucht, sonder ist auch wegen der herrlichen Kräuter berühmt, welche darauf wachsen, und ehedem von Leuten aus fremden Ländern sind gesuchet und abgeholet worden. Vornehmlich aber ist darauf ein starkes Kohlenwerk, welches schon in 1578 ist angefangen worden, und noch fortgesetzet wird, und woraus die Steinkohlen in das Salzwerk in den Sooden bey Allendorf geführet und zu dessen Behufe allda verwendet werden. Auf demselben finden sich auch Brunnen und Quellen, woraus verschiedene kleine Flüsse entstehen, als der Vierbach, Kupferbach, Riederbach und Lindenbach.“ 

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Sontra
Mo, 28. Juni 2021

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