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Regelungen zum Schutz gegen das Coronavirus - Stand 08.01.2021

Aufgrund der weiterhin zu hohen Infektionszahlen sind die von der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus getroffenen Maßnahmen nochmals verschärft und verlängert worden. Die Maßnahmen und Regelungen gelten ab dem 11.01.2020 zunächst bis zum 31.01.2021.

Vor diesem Hintergrund gelten für die Einrichtungen der Stadt folgende
Regelungen:

 

Rathaus I und Rathaus II

Die Verwaltung bleibt bis mindestens einschließlich 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Bereits in den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass viele Verwaltungsangelegenheiten telefonisch, per Telefax oder elektronisch per E-Mail erledigt werden können. Wenn ausnahmsweise in dringenden Angelegenheiten eine persönliche Vorsprache im Rathaus notwendig ist, ist eine vorherige telefonische oder elektronische Terminabsprache unbedingt erforderlich. Das Betreten des Rathauses ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich.

 

Trauungen

Eheschließungen können auch weiterhin im Rathaus stattfinden. Allerdings sind auch hier die Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus einzuhalten. Detaillierte Auskünfte erteilen die Standesbeamtinnen.

Der gerne durchgeführte Empfang des Brautpaares vor dem Rathaus oder auf dem Marktplatz ist aber in jedem Fall leider nicht möglich.

 

Besuch der Alters- und Ehejubiläen:

Besuche des Bürgermeisters bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert. Hierzu werden die Urkunden postalisch zugestellt.

 

 

Bauhof

Auch der Bauhof ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

 

Kindertagesstätten

Das Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten bleibt zwar grundsätzlich bestehen, es soll aber nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch
genommen werden.

Zudem gilt ein Betretungsverbot für betriebsfremde Personen, d. h. die Kinder, für die sonst keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, werden morgens am Eingang der Einrichtung vom Erziehungspersonal empfangen und am Ende der Betreuungszeit auch dort wieder übergeben.

 

 

Stadt- und Schulbibliothek

Die Stadt- und Schulbibliothek ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Eine Nutzung ist aber nur möglich, wenn die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen strikt eingehalten werden.

 

 

Bürgerbus

Der Betrieb des Bürgerbusses ist zunächst bis zum 31.01.2021 eingestellt.

 

 

Feuerwehr

Der Übungsbetrieb für die Mitglieder der Einsatz-, Kinder-, und Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sontra ruht.

Eingeschlossen in die Regelung sind auch die Übungsstunden für Wettkämpfe und die Teilnahme an Wettkämpfen.

Die Feuerwehrgebäude dürfen nur noch im Zusammenhang mit Einsätzen genutzt werden.

Externen Personen wie Besuchergruppen, Vereinen, sonstigen Sitzungsgruppen etc. ist der Zutritt zu allen Feuerwehrliegenschaften bis auf Weiteres untersagt.

 

 

Dorfgemeinschaftshäuser/Jugendhaus Mitterode

Die Dorfgemeinschaftshäuser und das Jugendhaus Mitterode sind bis zum 31.01.2021 für private Feiern, Zusammenkünfte und Versammlungen geschlossen.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit vorheriger Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig, wenn dabei

 

  1. durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, sichergestellt wird, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Seiten eingehalten werden kann,
  2. unabhängig vom Mindestabstand eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird,
  3. Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden,
  4. geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und 
  5. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind.

 

 

Vereinsheime/Vereinsräume
In Vereinsheimen/Vereinsräumen dürfen mindestens bis zum 31.01.2021 keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen stattfinden.

 

 

Jugendräume
Die Jugendräume bleiben weiterhin geschlossen.

 

 

Sportstätten/Sportanlagen, Pumptrack, Bolz- und Spielplätze,

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.

 

Pumptrack

Der Pumptrack ist bis auf Weiteres geöffnet. Für die gesamte Anlage besteht aber die Pflicht, zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Außerdem ist strikt auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Sofern diese Mindestvorgaben von den Nutzerinnen und Nutzern nicht eingehalten werden, wird der Pumptrack kurzfristig geschlossen.

 

Bolz- und Spielplätze

Die öffentlichen Bolz- und Spielplätze bleiben bis auf Weiteres geöffnet und können unter Beachtung des Mindestabstandes genutzt werden. Kann aber der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen anderer Hausstände nicht durchgängig eingehalten
werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

 

Friedhofshallen

Die Friedhofshallen stehen auch weiterhin für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zur Verfügung. Für die Nutzung gelten aber die gleichen Vorschriften wie für die
Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser für Veranstaltungen bei besonderem
öffentlichen Interesse.

 

 

Die vorstehenden Regelungen gelten mindestens bis einschließlich 31.01.2021.
 

 

Wichtiger Hinweis:

Nach § 1a Abs. 2 (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung werden Mund-Nasen-Bedeckungen wie folgt definiert:

„Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch
Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-
Bedeckung.“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Fr, 08. Januar 2021

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