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Regelungen zum Schutz gegen das Coronavirus, Stand: 08.03.2021

Die von der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus getroffenen Maßnahmen sind an das Infektionsgeschehen angepasst worden und gelten nunmehr bis zum 28.03.2021. Vor diesem Hintergrund gelten für die Einrichtungen der Stadt folgende Regelungen:

 

Rathaus I und Rathaus II

Die Verwaltung bleibt bis einschließlich 28.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass viele Verwaltungsangelegenheiten telefonisch, per Telefax oder elektronisch per E-Mail erledigt werden können. Wenn ausnahmsweise in dringenden Angelegenheiten eine persönliche Vorsprache im Rathaus notwendig ist, ist eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.

Wichtig: Das Betreten des Rathauses ist nur mit einer medizinischen Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) möglich, wie sie auch in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr getragen werden muss.

 

Trauungen

Eheschließungen können auch weiterhin im Rathaus stattfinden. Allerdings sind auch hier die Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus einzuhalten. Detaillierte Auskünfte erteilen die Standesbeamtinnen.

Der gerne durchgeführte Empfang des Brautpaares vor dem Rathaus oder auf dem Marktplatz ist aber in jedem Fall nicht möglich.

 

Besuch der Alters- und Ehejubiläen

Besuche des Bürgermeisters bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert. Hierzu werden die Urkunden postalisch zugestellt.

 

Bauhof

Auch der Bauhof ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die laut Abfallkalender am 29.03.2021 vorgesehene Annahme von Elektroschrott wird voraussichtlich unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen stattfinden. Das Betriebsgelände darf nur mit einer medizinischen Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) betreten werden.

 

Kindertagesstätten

Die Betreuung in den städtischen Kindertagesstätten erfolgt im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach Maßgabe des Hygienekonzeptes des Landes für Kinderbetreuungseinrichtungen, das auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für
Soziales und Integration veröffentlicht ist. Damit kann eine Beschränkung der Betreuungsmöglichkeiten aufgrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, insbesondere bei Bildung fester Gruppen, verbunden sein.

Außerdem gilt weiterhin ein Betretungsverbot für betriebsfremde Personen, d. h. die Kinder, werden morgens am Eingang der Einrichtung vom Erziehungspersonal empfangen und am Ende der Betreuungszeit auch dort wieder übergeben.

 

Stadt- und Schulbibliothek

Die Stadt- und Schulbibliothek ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Das Betreten der Bibliotheksräume ist nur mit einer medizinischen Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) möglich.

Natürlich sind auch alle weiteren bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Händedesinfektion, Nießetikette) einzuhalten.

 

Bürgerbus

Der fahrplanmäßige Betrieb des Bürgerbusses ist bis zum 28.03.2021 ausgesetzt. In der Zwischenzeit wird mit dem Bürgerbus den Sontraer Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und sonst keine andere Möglichkeit haben, ein Fahrservice zum Impfzentrum nach Eschwege angeboten. Interessierte können
sich bei Bedarf telefonisch unter 05653/9777-19 oder per E-Mail unter mit Name, Anschrift, Telefonnummer und der Angabe des Impftermins melden.

 

Dorfgemeinschaftshäuser/Jugendhaus Mitterode

Die Dorfgemeinschaftshäuser und das Jugendhaus Mitterode sind bis zum 28.03.2021 für private Feiern, Zusammenkünfte und Versammlungen geschlossen. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit vorheriger Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig, wenn dabei

 

  1. durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, sichergestellt wird, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Seiten eingehalten werden kann,
  2. unabhängig vom Mindestabstand eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) getragen wird,
  3. Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden,
  4. geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und 
  5. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind.

 

Vereinsheime/Vereinsräume
In Vereinsheimen/Vereinsräumen dürfen mindestens bis zum 28.03.2021 keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen stattfinden.

 

Jugendräume
Die Jugendräume bleiben weiterhin geschlossen.

 

Sportstätten/Sportanlagen, Pumptrack, Bolz- und Spielplätze

 

  1. Sportstätten/Sportanlagen: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen Sportanlagen der Stadt Sontra nur alleine oder in Gruppen gestattet, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist. Eine Gruppe darf dabei nur aus Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen bestehen. Zu den Hausständen gehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  2. Pumptrack: Der Pumptrack ist bis auf Weiteres geöffnet. Es gelten grundsätzlich die Regelungen wie für die Nutzung von Sportanlagen im Freien mit der Besonderheit, dass für die gesamte Anlage weiterhin die Pflicht, zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Außerdem ist strikt auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Sofern diese Mindestvorgaben von den Nutzerinnen und Nutzern nicht eingehalten werden, wird der Pumptrack kurzfristig geschlossen.

  3. Bolz- und Spielplätze: Wie für die öffentlichen Sportanlagen gilt auch für die Bolz- und Spielplätze, dass die Nutzung nur alleine oder in Gruppen gestattet ist, denen der gemeinsame
    Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist. Eine Gruppe darf dabei nur aus Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen bestehen. Zu den Hausständen gehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

    Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.

    Kann der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen anderer Hausstände nicht durchgängig eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

Friedhofshallen 

Die Friedhofshallen stehen auch weiterhin für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zur Verfügung. Für die Nutzung gelten aber die gleichen Vorschriften wie für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser für Veranstaltungen bei besonderem öffentlichen Interesse. Insbesondere wird auf die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) hingewiesen.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten bis einschließlich 28.03.2021.

 

Sontra, 08.03.2021

gez.

Thomas Eckhardt

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Sontra
Mo, 08. März 2021

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