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Spielplätze, Bolzplätze sowie die Pumptrack-Anlage in Sontra wieder geöffnet!

Aufgrund des Rückganges der Fallzahlen in den letzten Tagen auf nunmehr 25 wurden am gestrigen Vormittag alle Spielplätze, die Bolzplätze sowie die Pumptrack-Anlage wieder eröffnet.

Weiterhin gesperrt bleiben muss das Heinrich-Schneider-Stadion in Sontra sowie der Sportplatz in Wichmannshausen, da der Stadt Sontra für die neuen Flutlichtmasten die Standsicherheitsnachweise von der Fachfirma noch immer fehlen.

Wir bitten Sie bei der Benutzung der Anlagen weiterhin achtsam zu bleiben und die Abstandsregeln auch zu ihrem Eigenschutz zu beachten!

 

Nachfolgend finden Sie hierzu alle wichtigen Corona-Schutzmaßnahmen:

 

Sportstätten/Sportanlagen, Pumptrack, Bolz- und Spielplätze

 

Sportstätten/Sportanlagen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen Sportanlagen der Stadt Sontra nur alleine oder in Gruppen gestattet, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist. Eine Gruppe darf dabei nur aus Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen bestehen. Zu den Hausständen gehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.

Wichtiger Hinweis zu den Sportplätzen in der Kernstadt und in Wichmannshausen:
Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie bleiben das Heinrich-Schneider-Stadion in der Kernstadt und der Sportplatz in Wichmannshausen aus technischen Gründen bis auf Weiteres gesperrt.
 

Pumptrack

Der Pumptrack ist geöffnet. Es gelten grundsätzlich die Regelungen wie für die Nutzung von Sportanlagen im Freien mit der Besonderheit, dass für die gesamte Anlage weiterhin die Pflicht, zum ständigen Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung
besteht. Außerdem ist auf dem gesamten Gelände des Pumptracks strikt auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Sofern diese Mindestvorgaben von den Nutzerinnen und Nutzern nicht eingehalten werden, wird der Pumptrack kurzfristig geschlossen.
 

Bolz- und Spielplätze

Wie für die öffentlichen Sportanlagen gilt auch für die Bolz- und Spielplätze, dass die Nutzung nur alleine oder in Gruppen gestattet ist, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist. Eine Gruppe darf dabei nur aus Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen bestehen. Zu den Hausständen gehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.

Kann der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen anderer Hausstände nicht durchgängig eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Di, 20. April 2021

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