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Freizeit- und Erlebnisbad Sontra - Parken in den Bushaltestellen/Buswendeschleifen sowie auf den Gehwegen nicht erlaubt

Die Stadt Sontra weist alle Schwimmbadbesucher darauf hin, dass es nicht erlaubt ist von 07.00 Uhr morgens bis 16.00 Uhr nachmittags in den Bushaltestellen und in der Buswendeschleife zu parken.

 

Sollte es Probleme für die Busse geben, die Haltestelle anzufahren oder durch die Buswendeschleife abzufahren; werden wir die widerrechtlich geparkten Fahrzeuge abschleppen lassen.

 

Ebenso ist es nicht erlaubt, auf den Gehwegen oder am Straßenrand im absoluten Halteverbot zu parken.

 

Parkplätze für Schwimmbadbesucher sind ausreichend vorhanden und ausgeschildert. So kann auf dem Parkplatz oberhalb des Schwimmbades und auf der Wiese dahinter geparkt werden.

 

Das hiesige Ordnungsamt der Stadt Sontra, der Ordnungsbehördenbezirk Eschwege und die ortsansässige Polizei werden regelmäßige Kontrollen durchführen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Do, 19. Mai 2022

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