Förderung des Erwerbs / Abbruchs von Altbauten

Um die Attraktivität der Stadt zu steigern sowie die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern, fördert die Stadt Sontra angesichts des demografischen Wandels nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten. Aus diesem Grund ist eine Richtlinie im Januar 2015 erstellt worden, die am 01.02.2015 in Kraft getreten ist.

 

Nach der Richtlinie sind folgende Maßnahmen förderfähig:

 

Ziel der Förderung ist die Attraktivität des Kaufs selbst genutzter Immobilien zu steigern und Vermeidung bzw. Verringerung von Leerständen, was dem Erhalt der Bausubstanz dient.

 

Auch fördert die Stadt Sontra, um das Stadtbild in Sontra zu verbessern, den Abbruch von verwahrlosten Immobilien ("Schrottimmobilien"), die mind. 50 Jahre alt sind und nicht saniert und/oder einer Nutzung zugeführt werden können.

 

Die allgemeinen Regelungen, die Voraussetzungen sowie die Höhe der verschiedenen Förderungen können Sie aus der "Richtlinie der Stadt Sontra zur Förderung des Erwerbs / Abbruchs von Altbauten" entnehmen.

 

Um eine Förderung zu beantragen, bitten wir Sie die entsprechenden Antragsformulare auszufüllen und der Verwaltung zukommen zu lassen.

 

Sie planen einen Altbau zu erwerben bzw. einen Altbau abzubrechen, haben aber noch Fragen zu der Förderung, dann wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung. 

 

Ansprechpartner:
Magistrat der Stadt Sontra
Frau Ermisch-Huj
Marktplatz 6
36205 Sontra

Tel.: 05653 9777-20
Fax: 05653 9777-50
E-Mail: