Schöffenvorschläge für das Amtsgericht Eschwege

Schöffenvorschläge für das Amtsgericht Eschwege

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!

 

Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zu wählen. Gesucht werden in Sontra insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eschwege als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Werra-Meißner-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden Bewerber/innen, die in Sontra wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Wenn Sie sich dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Aufgabe als Schöffe stellen möchten, dann bewerben Sie sich bis zum 16.04.2018.

Den Bewerbungsbogen können Sie unten downloaden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Do, 22. März 2018

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