Sammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis (kommunale Schadstoffsammlung)
Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises hat
die Annahmebedingungen für die Sammlungen und
die Zeit- und Fahrpläne für die nächsten Sammlungen
mitgeteilt, die wir nachstehend bekannt geben:
A N N A H M E B E D I N G U N G E N
für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus
Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis
(kommunale Schadstoffsammlung)
Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.
Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.
Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.
Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.
Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.
Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.
Nicht angenommen werden:
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Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten
Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden
- nicht näher definierbare Abfälle
- vermischte Sonderabfälle
- Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse
- Autoreifen
- Munition
- Kampfstoffe
- Druckgasflaschen
- infektiöse Abfälle
- radioaktive Abfälle
- Sprengstoffe
- Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.
Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.
Zur Entlastung des Sonderabfallfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:
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Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie ”Am Breitenberg” in Meißner-Weidenhausen. Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)
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Entsorgung zusammen mit dem Restmüll |
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Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt
Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung
Rückgabe beim Händler
Rückgabe bei den Apotheken |
Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals im Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.
F a h r p l a n
für die Einsammlung der Sonderabfälle in Kleinmengen im
Werra-Meißner-Kreis im Jahre 2019
Freitag, 18. Oktober 2019
Sontra-Blankenbach Bushaltestelle Ortsmitte Hessberg 10.00 – 10.20 Uhr
Sontra-Wölfterode Ortsmitte Herleshäuser Straße 10.30 – 10.45 Uhr
Sontra-Ulfen Feuerwehr Industrie-, Rendaer Str. 13a 11.00 – 11.20 Uhr
Sontra-Lindenau Ortsmitte 11.30 – 11.45 Uhr
Sontra-Breitau Bushaltestelle Ortsmitte 12.00 – 12.15 Uhr
Sontra-Krauthausen altes Dorfgemeinschaftshaus Nr. 7 13.00 – 13.15 Uhr
Sontra-Weißenborn Bushaltestelle 13.30 – 13.45 Uhr
Sontra-Wichmannshausen Bushaltestelle „Am Anger“ 14.00 – 14.30 Uhr
Donnerstag, 24. Oktober 2019
Sontra-Stadthosbach Raiffeisenlager / Glascontainer 10.30 – 10.45 Uhr
Sontra-Thurnhosbach Bushaltestelle 11.00 – 11.15 Uhr
Sontra-Diemerode Bushaltestelle 11.50 – 12.10 Uhr
Sontra-Heyerode Unter der Linde 13.00 – 13.15 Uhr
Sontra-Berneburg Unter der Linde 13.30 – 13.50 Uhr
Sontra-Hornel Dorfgemeinschaftshaus 14.00 – 14.15 Uhr
Sontra Mühlbergstraße, Parkplatz ehem. Tegut 14.25 – 15.00 Uhr
Sontra Barbaraplatz 15.10 – 15.40 Uhr
Sontra-Mitterode Bushaltestelle 16.00 – 16.15 Uhr