Sondernutzung von Straßen, (Geh-)Wegen und Plätzen bedarf Erlaubnis - Sonderregelung für Mülltonnen, Sperrmüll und Wertstoffsäcke (Gelbe Säcke)

Sontra - mehr als Mitte

Jede Sondernutzung von öffentlichen Straßen (einschl. Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, sowie Rad- und Gehwegen) Wegen und Plätzen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadtverwaltung.

 

Eine Sondernutzung liegt insbesondere dann vor, wenn z. B. eine Absetzmulde (Container) oder ein Gerüst auf öffentlichen Flächen aufgestellt oder Material gleich welcher Art und in welchem Umfang auf Straßen und Gehwegen auch nur vorübergehend gelagert werden soll.

Eine Sondernutzung liegt auch dann vor, wenn Firmen oder Privatpersonen arbeitsbedingt Fahrzeuge auf Gehwegen und Plätzen zum Arbeiten abstellen müssen, weil sie z. B. ständig auf im Fahrzeug befindliches Material oder Werkzeug zurückgreifen müssen.

Für solche Sondernutzungen kann man beim Ordnungsamt der Stadt eine Erlaubnis beantragten, die im Einzelfall mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein kann. Die Erlaubnis ist zwar gebührenpflichtig, allerdings ist das immer noch erheblich günstiger als das Bußgeld, dass bei fehlender Erlaubnis zu zahlen ist.

 

Das Aufstellen von Mülltonnen auf öffentlichen Flächen ist ebenfalls eine Sondernutzung, die jedoch am Tag der Müllabfuhr erlaubt ist. Werden Müllgefäße aber nicht unverzüglich nach der Entleerung von den öffentlichen Flächen entfernt oder verbleiben sie dauerhaft auf öffentlichen Flächen, liegt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vor.

Was für die Mülltonnen gilt, gilt auch für die Wertstoffsäcke (Gelbe Säcke) und für den Sperrmüll, die auch nur am Tag der Abholung herausgestellt werden dürfen. Werden die Wertstoffsäcke bzw. der Sperrmüll schon am Abend vor der Abholung herausgestellt, dann kann das sicherlich toleriert werden. Inzwischen werden die Gelben Säcke und auch der Sperrmüll teilweise jedoch schon mehrere Tage vor dem Abholungstermin auf die Straßen und Bürgersteige gestellt. Das sieht nicht nur hässlich aus, sondern behindert alle Verkehrsteilnehmer. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger Mülltonnen und Wertstoffsäcke erst unmittelbar vor der Entleerung bzw. der Abholung auf die öffentlichen Verkehrsflächen zu stellen, da ansonsten empfindliche Bußgelder drohen.

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Veröffentlichung

Sontra
Do, 20. Februar 2020

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