Umgang mit Abfällen in Haushalten, die sich in Quarantäne befinden

Sontra - mehr als Mitte

Abfälle aus Haushalten mit Personen, die sich aufgrund eines Infektionsverdachts mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, können möglicherweise mit Viren verunreinigt sein. Der Werra-Meißner-Kreis, der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis sowie die Städte Eschwege, Sontra und Witzenhausen weisen daher darauf hin, dass Quarantäne-Haushalte bei der Bereitstellung von Abfällen aus Infektionsschutzgründen folgende Regeln einzuhalten haben:

 

  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke oder Abfallbeutel (erhältlich im Einzelhandel) gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern direkt in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
     
  • Die Abfallsäcke oder -beutel sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen und dann in die Restmülltonne zu geben. Es dürfen keine Abfallsäcke lose neben der Mülltonne gelagert oder zur Abfuhr bereitgestellt werden.
     
  • Vor der Abholung der getrennten Abfallarten (Restabfall, Biomüll, Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.
     
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

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Veröffentlichung

Sontra
Mo, 30. März 2020

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