Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Für diejenigen Leistungen der Stadt Sontra, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Aufgrund der Umsatzsteuerreduzierung von 7% auf 5% ergibt sich danach für die Wasserlieferungen anstatt einer Wassergebühr von 3,00 Euro je Kubikmeter eine Wassergebühr von 2,94 Euro je Kubikmeter.
Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.
Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.
Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Bei der Verbrauchsabrechnung (Jahresabrechnung) wird der Gesamtverbrauch des Jahres 2020 mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 5% berechnet. Eine Zwischenablesung zum 30.06.2020 ist daher entbehrlich.
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