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SONTRA 12-Plus

Die Stadtverordnetenversammlung der Berg- und Hänselstadt beschließt neues kommunales Förderprogramm „SONTRA 12-Plus“ zur Reduzierung von Leerständen und zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und verbrauchernahen Dienstleistungen.

 

Im Hinblick auf die Bedeutung der Zentren und der gleichzeitig stattfindenden Umwälzungen durch das rasante Fortschreiten der Digitalisierung soll mithilfe der Förderung eine Starthilfe und ein Anreiz für neue, innovative Ladenkonzepte geschaffen werden. Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung haben eine Leitfunktion für die Innenstadt. Neben der grundlegenden Versorgungsaufgabe haben sie eine besondere zentrumsbildende Magnetfunktion. Einheimische oder Gäste frequentieren eine Innenstadt maßgeblich wegen des örtlichen Angebotes.

 

Ziel des kommunalen Förderprogramms „SONTRA 12-Plus“ ist es, im Rahmen der städtischen Wirtschafts- und Verkehrsförderung einen finanziellen Mietzuschuss an die Antragssteller über einen Zeitraum von 12 Monaten zur Reduzierung leerstehender Gewerbeimmobilien zu leisten. „SONTRA 12-Plus“ bietet dabei Anreize zur Neueröffnung von inhabergeführten Geschäften. Die Belebung innerstädtischer Lagen mithilfe der Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen ist das Kernelement der Förderrichtlinie, die in Kürze auf der Webseite der Stadt Sontra unter www.sontra.de veröffentlicht wird.

 

„Stationäre Geschäfte prägen ein Stadtbild und haben eine wichtige soziale Funktion als Treffpunkt und Ort der Kommunikation. Sie tragen zum Wesen unserer Berg- und Hänselstadt bei.“, sagt Bürgermeister Thomas Eckhardt. „Fördergebiet ist vorrangig das Zentrum unserer Kernstadt. Der Magistrat kann in begründeten Fällen hiervon abweichen, wenn das Vorhaben für den Gesamtstandort von positiver Bedeutung ist.“, so der Verwaltungschef. Die Richtlinie wird rückwirkend zum 1. April 2019 in Kraft gesetzt.

 

„Besonders wichtig war uns, die Aktionsgemeinschaft des Sontraer Handels vor der eigentlichen Beschlussfassung als örtlichen Gewerbeverein in den Entwicklungsprozess einzubinden, um gemeinsam dem Leerstand entgegenzuwirken. Daher wurde die Richtlinie auch in enger Zusammenarbeit erarbeitet und weitere Ziele festgelegt, wie künftig die Sontraer Innenstadt neben der Förderung noch attraktiver zum Beispiel durch neues Stadtmobiliar oder Grünanlagen gestaltet werden kann.“, erklärt Eckhardt.

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Veröffentlichung

Sontra
Mi, 19. Juni 2019

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