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Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“

Das Land Hessen startet ab 1. Mai 2020 mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Je nach Situation bis zu 10.000 € finanzielle Unterstützung.

 

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für: Nachwuchsarbeit, Mieten, Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten, o. ä.).

 

Alle gemeinnützigen Vereine sind antragsberechtigt. Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e. V. sind, richten ihre Anfragen an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de. Aus dem Bereich Kultur können Vereine ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de stellen. Vereine im Bereich Naturschutz u. ä. stellen ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de. Zuständig für Anträge sozialer Vereine wie z. B. Opferhilfe, Hospizdienste und –initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung ist das Hessische Ministerium für Soziales corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de.

 

Die Pressemeldung mit der Richtlinie und dem Antragsformular finden Sie auf: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Di, 21. April 2020

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