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Abholung von zusätzlichem Sperrmüll und Entsorgung von Elektroschrott

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Regelungen der Abfallsatzung der Stadt Sontra zur Sperrmüllentsorgung hin.

 

Die Abfallsatzung der Stadt Sontra vom 20.12.2010 besagt in § 9 Abs. 4, dass jeder Haushalt eines an die Restmüllentsorgung angeschlossen Grundstückes das Recht hat, die Entsorgung von sperrigen Abfällen zweimal im Kalenderjahr bis zu einer Menge von 2 m³ in Anspruch zu nehmen.

 

Überschreitet der bei einer Abfuhr abzuholende Sperrmüll die Höchstmenge von 2 m³ ist in § 17 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 7 Abfallsatzung geregelt, dass für die Überschreitung der Sperrmüllmenge eine Gebühr von 60,00 € je m³ erhoben wird.

 

Elektroschrott wird nicht im Rahmen der Sperrmüllabholung abgeholt. Elektroschrott können Sie zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen auf dem städtischen Bauhof kostenfrei abgeben. Wünschen Sie eine Abholung, ist für diese Sonderleistung eine Gebühr in Höhe von 30,00 € zu zahlen, die im Voraus an die Stadtkasse entrichtet werden muss.

 

Sontra, 15.07.2021

 

MAGISTRAT DER STADT SONTRA

gez.

Thomas Eckhardt

-Bürgermeister-

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Veröffentlichung

Sontra
Di, 24. August 2021

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