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Jugendsammelwoche vom 7. bis 17. ‎Oktober 2021 geplant

Die Jugendsammelwoche in Hessen ist derzeit als Haustürsammlung vom 7. bis 17. Oktober geplant. Die Jugendsammelwoche ist eine Maßnahme der Jugendarbeit in Hessen und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, im Rahmen der aktueller gesetzlicher Bestimmungen und unter den Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen im ‎Freien, durchgeführt.

 

Bei der Aktion, die vom Hessischen Jugendring organisiert wird, sammeln Jugendgruppen Spendengelder für sinnvolle ‎Projekte der Jugendarbeit.

 

Die sammelnden Gruppen erhalten dabei 50% der gesammelten Gelder. 20% erhält die Jugendförderung des Kreises, um damit Projekte vor Ort zu unterstützen und die restlichen 30% dienen dem hessischen Jugendring zur Deckung der Ausgaben im Rahmen der Jugendsammelwoche und für überregionale Projekte der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Durchführung der Jugendsammelwoche so sicher wie möglich zu gestalten. Zum Schutz der sammelnden Gruppen und ‎der Spendenden müssen die Gruppen die geltenden ‎Vorschriften und das Hygienekonzept des ‎Hessischen Jugendrings strikt einhalten.

 

Folgende wesentliche Regeln werden dabei für die Jugendsammelwoche 2021 gelten:‎ Es ist vorgesehen, dass Kinder und ‎Jugendliche sich beim Sammeln von Spenden außerhalb von Häusern und Hausfluren ‎aufhalten und die Spendenden vor die Tür ins Freie kommen. Eine Sammlung wird nur mit ‎Spendendosen erfolgen, um den direkten Kontakt zu vermeiden.‎ Das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken und die Einhaltung der bekannten Hygieneempfehlungen (AHA-Regeln) wird empfohlen.‎

 

Hinweise für sammelnde Gruppen:

Die Teilnahme von Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche ist freiwillig. Die Gruppen gehen eigenverantwortlich sammeln und erklären sich damit bereit, die Hygienehinweise strikt einzuhalten. Diese sind unter www.jugendsammelwoche-hessen.de zu finden.

 

Jugendgruppen erhalten die notwendigen Informationen, Sammelausweise und -listen bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde.

 

Sammelberechtigt sind:

a) die Gruppen der im HJR vertretenen Jugendorganisationen des Landes Hessen,

b) weitere Jugendgruppen, die in der Jugendarbeit tätig sind und der Kreis- bzw. Stadtjugendpflege bekannt sind,

c) Schuljugendgruppen, die aus Eigeninitiative entstanden und in ihrer Jugendarbeitstätigkeit der Kreis- bzw. Stadtjugendpflege mindestens seit einem halben Jahr bekannt sind.

 

Die Sammelnden müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben und für unter 16-jährige muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei der Aufteilung der Gruppe innerhalb einer Straße müssen Minderjährige unter 16 Jahren mindestens zu dritt sein. Für die Gruppe muss ein volljähriger Ansprechpartner zumindest telefonisch erreichbar sein.

 

Aktuelle Informationen und Materialien zur ‎Jugendsammelwoche werden laufend auf ‎www.jugendsammelwoche-hessen.de ‎eingestellt. Hier müssen sich alle Gruppen, die sich an ‎der Jugendsammelwoche beteiligen ‎möchten, über den aktuellen Stand informieren. ‎

 

Weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung, welche die Sammlung im Werra-Meißner-Kreis koordiniert, unter Tel. 05651 302-1451 oder .

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Fr, 24. September 2021

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