ALLGEMEINVERFÜGUNG über Verkaufszeiten anlässlich des „Kupferstädter Bauernmarktes“ am 16. Oktober 2022
Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. S. 434) ergeht folgende Verfügung:
- Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen innerhalb folgender Straßenzüge
Marktplatz, Herrenstraße, Braugasse, Niederstadt, Teilbereich Bahnhofsstraße bis Ecke Andreastor aus Anlass des Kupferstädter Bauernmarktes wird
am Sonntag, den 16. Oktober 2022
in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr
wird der geschäftliche Verkehr mit Kundinnen und Kunden freigegeben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Kupferstädter Bauernmarkt der Aktionsgemeinschaft des Sontraer Handels e. V. am Sonntag, den 16. Oktober 2022, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, in den Straßenzügen Marktplatz, Herrenstraße, Braugasse, Niederstadt, Teilbereich Bahnhofsstraße bis Ecke Andreastor.
Der Kupferstädter Bauernmarkt findet seit 1999 in der historischen Altstadt von Sontra statt. Erzeugnisse und Produkte regionaler Produzenten sowie die Darstellung historischer Handwerkskunst stehen im Vordergrund. Der Kupferstädter Bauernmarkt der Aktionsgemeinschaft des Sontraer Handels e. V. findet in diesem Jahr zum 21. Mal statt.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um überregionales Event, das tausende
Besucher auch aus den benachbarten Landkreisen bzw. Bundesländern anzieht. Wobei bei schlechtem Wetter eine erheblich nach unten abweichende Erwartungshaltung besteht, wie dies für eine Open-Air-Veranstaltung typisch ist.
Presseveröffentlichungen zur Belegung des erwarteten Publikumsinteresses befinden sich in der Festsetzungsakte.
Die Anzahl der Markthändler und Aussteller beläuft sich über die Jahre zwischen 35 und 50. Die Anzahl der am Sonntag geöffneten Geschäfte wird ca. 10 betragen.
Kirchliche und sonstige Belange wurden ebenfalls im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt.
DER MAGISTRAT DER STADT SONTRA
gez.
Thomas Eckhardt
Bürgermeister
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