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Jugendsammelwoche 2023 vom 23. März bis 6. April geplant

Die diesjährige Jugendsammelwoche in Hessen soll im Frühjahr vom 23. März bis 6. April als Haustürsammlung stattfinden. Die Jugendsammelwoche ist eine Maßnahme der Jugendarbeit in Hessen und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration durchgeführt.

 

Bei der Aktion, die vom Hessischen Jugendring organisiert wird, sammeln Jugendgruppen Spendengelder für sinnvolle ‎Projekte der Jugendarbeit. Denn Jugendarbeit ist wertvoll, aber nicht ganz kostenlos. Zwar werden viele Angebote vor allem vom freiwilligen Engagement getragen, aber es geht nicht ohne eine finanzielle Ausstattung. Die gesammelten Spenden können dazu beitragen, dass vielfältige Projekte für Kinder und Jugendliche verwirklicht werden können.

 

Die sammelnden Gruppen erhalten 50% der gesammelten Gelder. 20% erhält die Jugendförderung des Kreises, um damit Projekte vor Ort zu unterstützen und die restlichen 30% dienen dem hessischen Jugendring zur Deckung der Ausgaben im Rahmen der Jugendsammelwoche und für überregionale Projekte der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Geld kann von den Gruppen z.B. für die Renovierung des Jugendraums, Material für die Gruppenstunde, die Durchführung von Veranstaltungen, sozial verträgliche Beiträge für Ferienfreizeiten oder als Eigenanteil für Förderanträge bei der Kreisjugendförderung genutzt werden. Näheres zur Förderung der Jugendarbeit durch die Kreisjugendförderung unter www.jugendnetz-wmk.de.

 

Die vielfältigen Aufgaben der Jugendarbeit können bei der Sammelwoche auf zwei Arten unterstützt werden:

 

Als Spenderin und Spender: Wer das Anliegen der Jugendarbeit grundsätzlich unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende während der Sammelwoche tun. Ab einer Spende von 10,00 € können Spendenquittungen ausgestellt werden.

 

Als Sammlerin und Sammler: Jugendgruppen erhalten die notwendigen Informationen, Sammelausweise und -listen bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Die sammelnde Gruppe muss dabei mindestens seit einem halben Jahr bestehen und in der Jugendarbeit tätig sein.

 

Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Durchführung der Jugendsammelwoche so sicher wie möglich zu gestalten. Zum Schutz der sammelnden Gruppen und ‎der Spendenden müssen die Gruppen die geltenden ‎Vorschriften einhalten. Diese sind unter www.jugendsammelwoche-hessen.de zu finden.

 

Sammelberechtigt sind:

 

  1. die Gruppen der im Hessischen Jugendring vertretenen Jugendorganisationen des Landes Hessen,
  2. weitere Jugendgruppen, die in der Jugendarbeit tätig sind und der Kreis- bzw. Stadtjugendpflege bekannt sind,
  3. Schuljugendgruppen, die aus Eigeninitiative entstanden und in ihrer Jugendarbeitstätigkeit der Kreis- bzw. Stadtjugendpflege mindestens seit einem halben Jahr bekannt sind.

 

Die Sammelnden müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben und für unter 16-jährige muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei der Aufteilung der Gruppe innerhalb einer Straße müssen Minderjährige unter 16 Jahren mindestens zu dritt sein. Für die Gruppe muss ein volljähriger Ansprechpartner zumindest telefonisch erreichbar sein.

 

Aktuelle Informationen und Materialien zur ‎Jugendsammelwoche werden laufend auf www.jugendsammelwoche-hessen.de ‎eingestellt. Hier müssen sich alle Gruppen, die sich an ‎der Jugendsammelwoche beteiligen ‎möchten, über den aktuellen Stand informieren.

 

Weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung, welche die Sammlung im Werra-Meißner-Kreis koordiniert, unter Tel. 05651 302-1451 oder .

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Veröffentlichung

Sontra
Di, 21. Februar 2023

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