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Neuwahl der Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen 2024 - 2028

Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 zu wählen. Für die neue Amtsperiode ist für die Neuwahl der Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen eine Vorschlagsliste vom hiesigen Jugendhilfeausschuss aufzustellen.

 

Der Präsident des Landgerichts Kasstel hat bekanntgegeben, dass für das Amtsgericht Eschwege 54 Personen, davon 27 Frauen und 27 Männer vorzuschlagen sind.

Es wird jedoch empfohlen, weiterhin eine Anzahl Ersatzpersonen vorzuschlagen.

 

Gesucht werden Bewerber*innen, die im Kreis wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in dessen sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Jugendschöffen in ihrer Funktion als ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolgt im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 24. April 2023 anhand des Bewerbungsformulars an den Werra-Meißner-Kreis, Fachbereich Jugend und Familie, Frau Ann-Katrin Schober, Schlossplatz 1 und 9, Eschwege, Tel. 05651 302-1402. Nähere Informationen und Bewerbungsformulare können unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder beim Werra-Meißner-Kreis angefordert werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mo, 03. April 2023

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