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Informationen zum Thema „Listenhunde – gefährliche Hunde“

Was ist ein Listenhund und sind sie wirklich gefährlich? 

Listenhunde gelten als besonders aggressive Hunderassen und werden umgangssprachlich auch Kampfhunde genannt. Der Gesetzgeber unterstellt den Listenhunden bzw. Kampfhunden aufgrund ihrer Rasse eine überdurchschnittliche Aggressivität und stuft sie daher zu „gefährlichen Hunden“ ein. Für die Haltung gelten je nach Bundesland verschiedene Auflagen. 

 

Ob Listenhunde wirklich gefährlicher sind als andere Hunderassen lässt sich nicht pauschal sagen. Hundeexperten gehen davon aus, dass die Erziehung und Sozialisierung einen wesentlich größeren Einfluss auf das Wesen des Hundes hat als die Rasse und so z. B. Beißvorfälle vorgebeugt werden können. 

 

Auch Hunde, die einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen oder drohend angesprungen haben, können seitens der örtlichen Ordnungsbehörden als gefährlich eingestuft werden. Dann gilt auch für diese Hunde die Erlaubnispflicht sowie erhöhte Hundesteuer. 

 

Welche Hunde sind in Hessen Listenhunde? 

In Hessen gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – die Hundeverordnung. In § 2 dieser Verordnung sind die Listenhunde aufgeführt: 

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, 

  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, 

  • Staffordshire-Bullterrier, 

  • Bullterrier, 

  • American Bulldog, 

  • Dogo Argentino, 

  • Fila Brasileiro, 

  • Kangal (Karabash), 

  • Kaukasischer Owtscharka und 

  • Rottweiler. 

Auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als Listenhunde. 

 

Welche Voraussetzungen zum Halten eines Listenhundes gibt es und wer ist dafür zuständig? 

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis wird auf Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt. Für die Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • Volljährigkeit des Halters, 

  • Führungszeugnis, 

  • Sachkundenachweis von einem Hundesachverständigen, 

  • positive Wesensprüfung des Hundes, 

  • artgerechte Haltung des Hundes, 

  • Kennzeichnung mittels Chip, 

  • Haftpflichtversicherung für den Hund sowie 

  • die Bezahlung der Hundesteuer. 

 

Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren erhoben. Die Erlaubnis ist personenbezogen und kann längstens für vier Jahre erteilt werden. 

 

Wer einen Listenhund ohne eine Erlaubnis hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 750 € geahndet wird. 

 

Was kostet die Hundesteuer für einen Listenhund? 

Jede Kommune entscheidet selbst, wie hoch die Hundesteuer für einen Listenhund ist. In Sontra werden jährlich 500 € gemäß der Hundesteuersatzung erhoben. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mo, 26. Februar 2024

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