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Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Magistrat der Stadt Sontra ist bemüht, seine/ihre Webseite in Einklang mit dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV HE) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.sontra.de/.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem HessBGG und BITV HE vereinbar.


 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind: 

  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
    Korrektur in Arbeit

  • Auf allen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Korrektur ist in Arbeit

  • Auf einer Seite gibt es ein Formularfeld ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Fehler wird gesucht und anschließend korrigiert

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
     

  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
     

  • Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2
     

  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
     

  • Auf einer Seite gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Benutzer von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen. | WCAG: 1.3.1
     

  • Auf einer Seite gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen. | WCAG: 2.1.1
    Wird geprüft

  • Auf allen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
     


Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
 

  • Auf allen Seite gibt es ein 'object' Elemente ohne Beschriftung. Diese können beispielsweise Audios oder Videos enthalten. | WCAG: 1.1.1



Diese Erklärung wurde am 11.02.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. 


Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.02.2026 überprüft.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben  

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:



Magistrat der Stadt Sontra
Marktplatz 6
36205 Sontra
stadtverwaltung@sontra.de
Tel.: 05653 97770

 

Schlichtungsverfahren 

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:


Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen
LBIT@rpgi.hessen.de 
https://lbit.hessen.de/ 

 

Disclaimer 

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 11.02.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.

Stadt Sontra

WappenMarktplatz 6
36205 Sontra

Telefon  05653 9777-0

Fax  05653 9777-50

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