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Stadt Sontra sucht ein neues Mitglied für das Ortsgericht Sontra I

Meldung aus Sontra
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Für das Ortsgericht Sontra I wird ein Ortsgerichtsschöffe (m/w/d) gesucht, der auch gleichzeitig das Amt des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers (m/w/d) übernimmt.

 

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortgericht. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Allein in Sontra gibt es drei Ortsgerichtsbezirke, die folgende Aufgaben übernehmen:

 

•    Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
•    Erteilung von Sterbefallanzeigen
•    Sicherung von Erbschaften
•    Aufstellung von Nachlassinventaren
•    Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Sachen
•    Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

 

Dem Ortsgericht Sontra I obliegt folgender Zuständigkeitsbereich:
 

•    Sontra-Mitte
•    Berneburg
•    Diemerode 
•    Heyerode
•    Hornel
•    Krauthausen
•    Mitterode
•    Stadthosbach
•    Thurnhosbach
•    Sontra-Weißenborn

 

Voraussetzungen für das Amt

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Diese werden auf Vorschlag der Gemeinde, d. h. durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, von dem Direktor des Amtsgerichts in der Regel für eine Amtszeit von 10 Jahren ernannt.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden,

 

•    die allgemeines Vertrauen genießen,
•    die lebenserfahren und unbescholten sind,
•    die mit Schätzung von Grundstücken vertraut sind

 

Ebenso müssen die Personen, die sich für das Ortsgericht Sontra I bewerben, ihren Wohnsitz im o. g. Zuständigkeitsbereich haben.

 

Personen die,

 

•    die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
•    als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind,

 

können keine Ortsgerichtsmitglieder werden.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Ehrenamt bis zum Freitag, 13.02.2025 bei der Stadtverwaltung Sontra, Marktplatz 6, Frau Güven, Tel.: 05653 9777-12, E-Mail: , bewerben.