Silvesterfeuerwerk 2024 / 2025
Zum Jahreswechsel 2024/2025 bitte nur zugelassenes Feuerwerk verwenden,
Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!
Nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen nur am 31.12. sowie 01.01. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II/Kategorie 2 abgebrannt werden. Hierzu zählen bekannte Feuerwerkskörper wie Raketen, Batterien, Fontänen und Chinaböller. Diese Feuerwerkskörper sind im Handel nur an Personen über 18 Jahren erhältlich.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Fachwerkhäusernverboten. Zu diesem Verbot zählt unter anderem der Innen- bzw. Altstadtbereich inklusive Marktplatz! Des Weiteren greift dieses Verbot auch in den eng bebauten Dorfkernen.
Weiterhin bitten wir um besondere Rücksichtnahme in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften und Tankstellen. Auch bitten wir um Rücksichtnahme zum Schutz der Tiere.
Ein Verstoß gegen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in dem Bereich der brandempfindlichen Gebäude kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 10.000 Euro geahndet werden.
Wir bitten daher um Beachtung folgender Hinweise:
Die Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
„Blindgänger“ nicht erneut zünden.
Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr / den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
Besonders ist darauf zu achten, dass der durch die Feuerwerkskörper entstandene Müll von dem Verursacher selbst in seinem Restmüll entsorgt werden muss. Sollte der Verursacher den Müll auf der Straße zurücklassen, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich gerechnet werden.
Wir dürfen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sontra um Beachtung dieser Punkte bitten, damit wir gut in das neue Jahr 2025 starten können.
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