Allgemein
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht.
Die Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Wenden Sie sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen an Ihr Ortsgericht. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind.
Ortsgericht Sontra I
| (zuständig für Sontra-Mitte sowie die Stadtteile Berneburg, Diemerode, Heyerode, Hornel, Krauthausen, Lindenau, Mitterode, Stadthosbach, Thurnhosbach und Weißenborn) |
stellv. Ortsgerichtsvorsteher/
Weitere Ortsgerichtsschöffe: |
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| Ortsgericht Sontra II |
| (zuständig für den Stadtteil Wichmannshausen) |
Ortsgerichtsvorsteher: stellv. Ortsgerichtsvorsteher/
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| Ortsgericht Sontra III |
| (zuständig für die Stadtteile Blankenbach, Breitau, Ulfen und Wölfterode) |
Ortsgerichtsvorsteher: stellv. Ortsgerichtsvorsteher/in/ Heinrich Meyer
Weitere Ortsgerichtsschöffe: | |
| Schiedsamt |
Schiedsmann:
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